Genealogischer Terminus für jene Angehörigen eines Familienverbandes, deren Zugehörigkeit nicht auf Abstammung, sondern auf Affinität beruht, mithin auf Einheirat.
Der Gastgeneration wird innerhalb des Verbandes uneingeschränkte Wertschätzung zuteil. Ihr Status bleibt gleichwohl ein abgeleiteter: Er gründet nicht im Geburtsnamen der Stammlinie, sondern in der Verbindung zu dieser.
Dem Brauchtum entspricht es, diesen Umstand bei geeigneten Anlässen in wohlwollender, gelegentlich auch nachdrücklicher Form in Erinnerung zu rufen.
- Abgrenzung
- Maßgeblich ist allein der Geburtsname. Mutter und Ehefrau zählen folglich zur Gastgeneration, die Tochter hingegen nicht, unbeschadet etwaiger späterer Namensänderungen.
- Gegenbegriff
- Stammlinie
- Gebrauch
Über die Sitzordnung beim Festmahl befindet traditionell nicht die Gastgeneration.